Fröhlich Immobilien

Aktuelles

18.09.2020

Rauchen in der Mietwohnung, verboten oder erlaubt?

Das Rauchen in einer Mietwohnung kann der Vermieter nur mit einer individuell, ausgehandelten Vereinbarung im Mietvertrag ausschließen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist eine vorformulierte Klausel unwirksam. Lediglich in Gemeinschaftsflächen des Mietshauses wie z.B. Waschküche, Treppenhaus, Hausflur, Keller kann der Vermieter das Rauchen generell verbieten.

Eine fristlose Kündigung wegen rauchen ist nur in extremen Fällen möglich – z.B. dann, wenn der Rauch andere Mieter stark belästigt. In so einem Fall benötigt der Vermieter die Möglichkeit, seine anderen Mieter zu schützen (Fall BGH, Az.: Vlll ZR 186/14).

Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“.  www.froehlichimmobilien.de

Weitere Aktuelles-Beiträge

17.09.2020

Brandschutz im Eigenheim

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, bei der Planung des Eigenheims fehlenden oder mangelhaften Brandschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz sind Bauherren weitgehend auf sich selbst gestellt; die Vorgaben können den jeweiligen Länderbauordnungen entnommen werden. Mangelhafter Brandschutz kann Probleme verursachenDer VPB mahnt vor allem von den Folgen, die ein […]

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11.09.2020

Zählen Küche und Bad zur Wohnfläche?

In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden. Herzliche Grüße, Ihr Immobilienmakler für die Region „Mannheim und Bensheim“.  www.froehlichimmobilien.de

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