Fröhlich Immobilien

Aktuelles

19.08.2021

Heizkostenverordnung: Bundeskabinett beschließt Novelle

Das Bundeskabinett hat die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Geräte zukünftig fernablesbar


Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Wenn der Austausch im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder der Aufwand unangemessenen ist, können Ausnahmen gemacht werden.


Neue Mittteilungs- und Informationspflichten


Gebäudeeigentümer müssen den Nutzenden in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese mindestens monatlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus macht die Richtlinie Vorgaben dazu, welche Mindestinformationen die Gebäudeeigentümer den Nutzenden – unabhängig von der Art der Zähler oder Heizkostenverteiler – mit den Abrechnungen zur Verfügung stellen müssen. Diese Vorgaben der Richtlinie werden mit der Änderungsverordnung umgesetzt.


 

Weitere Aktuelles-Beiträge

12.08.2021

Nichtgenehmigte Untervermietung rechtfertigt Kündigung

Wer seine Wohnung an Touristen untervermietet, kann in beliebten Städten hohe Nebeneinkünfte erzielen. Doch Achtung: Mieter, die ihren Wohnraum untervermieten, ohne den Eigentümer zu informieren, riskieren die (fristlose) Kündigung. Mieterin vermietet einzelnes Zimmer Die Mieterin einer 5-Zimmer-Wohnung in Berlin vermietete eines der Zimmer regelmäßig über ein Internetportal an Touristen. Als die Vermieter davon erfuhren, baten […]

weiterlesen

05.08.2021

Hochwasser: Mieteransprüche bei Unwetterschäden

Die Schäden die durch Hochwasser, Starkregen und andere Unwetter entstehen, betreffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Doch was passiert mit einem Mietverhältnis, wenn die Mietwohnung unbewohnbar geworden ist? Wie sollen sich Mieter und Vermieter verhalten? Reparatur, Instandsetzung & Mietminderung Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Wasser abpumpen zu lassen und andere Schäden zu beseitigen. Seine Versicherung haftet […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht