Fröhlich Immobilien

Aktuelles

18.06.2020

BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig

Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.
Der Fall: Maklerin fordert Schadensersatz
Eine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen.


Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)

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17.06.2020

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Immobilien

12.06.2020

VERMIETET! Gehobene & loftähnliche Wohnung in Mannheim-Seckenheim

Angeboten wird eine stilvolle und loftähnliche Wohnung in Mannheim-Seckenheim mit Ensembleschutz. Der Materialmix aus Parkett-Vollholzfussböden, in Kombination mit viel Glas, Edelstahl und Holz sind eines der  Highlights dieser gehobenen Wohnung. Eine Fußbodenheizung, Kaminofenanschluß und ein großes Tageslicht-Badezimmer sorgen für den entsprechenden Wohlfühlfaktor. Seckenheim liegt im Osten Mannheims direkt am Neckar. Angrenzende Stadtteile sind Friedrichsfeld, Rheinau […]

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